Die Öffnungszeiten des BiZ in Jena finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdsat/jena/Agentur/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI488393
In ihrem Vortrag gab Frau Kirstin von Graefe nützliche Informationen zum Arbeiten in Deutschland nach dem Studium. Eine Sache, die viele vielleicht noch nicht wussten war, dass die Arbeitsstelle den im Studium erworbenen Qualifikationen entsprechen muss, um eine Arbeitserlaubnis nach dem Studium zu erhalten. Einfach gesagt: wenn man einen Abschluss in BWL erworben hat, erhält man keinen Aufenthaltstitel in Deutschland, um als Sozialpädagoge zu arbeiten. Bei der Bezahlung ausländischer Arbeitnehmer ist Folgendes zu beachten: ortsüblich und nicht zu schlechteren Bedingungen als vergleichbar qualifizierte deutsche Arbeitnehmer. Wenn man für mehr als sechs Monate aus Deutschland ausreisen möchte (z. B. für Auslandspraktikum, Auslandssemester etc.) muss man einen schriftlichen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen. Ihr Aufenthaltstitel wird ungültig, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Monaten wieder nach Deutschland einreisen.
Die Pressemeldung der Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdsat/jena/Agentur/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=EGOV-CONTENT444412
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